Ablauf und wichtige Informationen
Was erwartet mich bei einer Begutachtung?
Die Begutachtung dient einer unabhängigen medizinischen Beurteilung im Auftrag eines Gerichts, einer Behörde, einer Versicherung oder eines anderen Auftraggebers.
Der Termin umfasst in der Regel die Erhebung der Krankengeschichte, die Besprechung Ihrer Beschwerden sowie eine fachärztliche Untersuchung im jeweiligen Begutachtungsgebiet. Die Dauer richtet sich nach der Fragestellung und dem Umfang der vorhandenen Unterlagen.
Muss ich Unterlagen mitbringen?
Bitte bringen Sie vorhandene aktuelle Arztberichte, Entlassungsberichte, Medikamentenpläne oder andere medizinische Unterlagen mit, soweit diese nicht bereits vorliegen.
Für die Begutachtung sind insbesondere diejenigen Befunde und Unterlagen relevant, die das jeweilige Fachgebiet betreffen. Befunde aus anderen medizinischen Fachrichtungen können zwar berücksichtigt werden, werden jedoch nicht eigenständig fachlich bewertet.
Benötige ich Verpflegung?
In der Regel nicht. Die Termine sind so geplant, dass sie innerhalb eines überschaubaren Zeitraums durchgeführt werden können. Längere Wartezeiten oder ganztägige Untersuchungen sind nicht vorgesehen.
Was ist, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?
Bitte informieren Sie die Praxis möglichst frühzeitig, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Dadurch kann der Termin anderweitig vergeben werden.
Kann ich eine Begleitperson mitbringen?
Gutachterliche Untersuchungen finden grundsätzlich ohne Angehörige oder sonstige Begleitpersonen statt. Nur so ist eine unabhängige und unbeeinflusste Exploration möglich.
Ausnahmen sind lediglich in besonderen Fällen möglich, beispielsweise bei gerichtlich bestellten Betreuern oder professionellen Dolmetschern.
Was gilt bei fehlenden Deutschkenntnissen?
Für eine fachgerechte Begutachtung müssen ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sein oder ein geeigneter Dolmetscher zur Verfügung stehen.
Angehörige oder Bekannte können die Dolmetschertätigkeit nicht übernehmen.
Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit der Praxis in Verbindung, wenn Sie einen Dolmetscher benötigen. Die Beauftragung und Kostenübernahme müssen in der Regel vorab durch den jeweiligen Auftraggeber genehmigt werden.
Bitte beachten Sie: Die Gutachterin entscheidet nicht über Rentenansprüche, Versicherungsleistungen, den Grad der Behinderung oder behördliche Entscheidungen. Die Aufgabe besteht ausschließlich in der unabhängigen medizinischen Begutachtung.
Wichtiger Hinweis: Anfragen zum Gutachten, zum Bearbeitungsstand, zur Übersendung des Gutachtens oder zur Entscheidung des Auftraggebers können ausschließlich vom jeweiligen Auftraggeber beantwortet werden. Die Praxis darf hierzu keine Auskünfte erteilen.